Aktuelles

Förderprogramm Divers.Kritisch.Gut!

Rahmenbedingungen für die Fördervergabe

Das Förderprogramm Divers.Kritisch.Gut! fördert Projekte, die diversitätssensibel gestaltet sind und sich kritisch mit Rassismus und seinen Auswirkungen auseinandersetzen.

Projekte werden mit maximal 5.000 € gefördert. Bestehende, bereits begonnene Projekte und die regelmäßige Arbeit von Kulturschaffenden und Organisationen kann nicht gefördert werden. Die Projekte müssen im Jahr 2025 abgeschlossen werden und können im Rahmen einer Abschlussveranstaltung Ende des Jahres noch einmal präsentiert werden.

Das Förderprogramm ist eine Kooperation von KUBI-S (Netzwerk Kulturelle Bildung Stuttgart) und dem Forum der Kulturen Stuttgart e. V. und findet im Rahmen des Projekts „Auf jetzt, Stuttgart! Für eine gerechtere Kulturlandschaft“ statt.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Künstler*innen, Kollektive, Initiativen und Vereine, die

  • von Rassismus, Rechtsextremismus und Antisemitismus betroffen sind (auch intersektional / in Verbindung mit anderen Diskriminierungsformen, wie Sexismus, Ableismus, Klassismus, Queer- und Transfeindlichkeit, Ageismus oder religiöser Diskriminierung), oder;
  • sich aktiv als Verbündete für Betroffene von Rassismus, Rechtsextremismus und Antisemitismus (intersektional) einsetzen.

Was für Projekte können gefördert werden?

Für folgende Themenbereiche können wir Projekte fördern:

  • künstlerische Projekte (Bildende Kunst, Tanz, Musik, Theater, Film, Literatur)
  • Projekte der kulturellen Bildung
  • Projekte der Erinnerungskultur
  • Projekte mit Bezug zu entwicklungspolitischer Zusammenarbeit
  • Empowerment-Projekte

Wie stelle ich einen Antrag im Förderprogramm?

  • Wenn Sie eine Projektidee haben, dann können Sie unter folgendem Kontakt eine Beratung vereinbaren: verena.junghans@forum-der-kulturen.de.
  • Eine Beratung ist keine Voraussetzung für die Antragsstellung, sondern ein Angebot, über das Projekt und den Antrag zu sprechen.
  • Anträge müssen bis zum 15. Juni 2025 eingereicht werden.
  • Nach der Einreichung treten wir mit Ihnen in Kontakt, wenn wir noch Fragen zum Antrag haben.
  • Die Jurysitzungen finden Ende Juni statt. Anschließend erhalten Sie eine Rückmeldung zum Antrag.

Fragen zur Antragsstellung

  • Sie brauchen noch keine gesicherte Zusage für den Ort, an dem Sie Ihr Projekt umsetzen möchten. Wir unterstützen gerne bei der Suche nach Kooperationspartnern. Bitte vereinbaren Sie dazu eine Beratung.
  • Anträge können auch für weniger als 5000 € gestellt werden.
  • Eine Ko-Finanzierung ist möglich.
  • Die Finanzierung durch dieses Programm soll mindestens 50 % des Finanzvolumens des Projekts ausmachen.

Nach welchen Kriterien entscheidet die Jury des Förderprogramms?

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:

  • Das Projekt findet in Stuttgart statt und richtet sich an Menschen in Stuttgart
  • Das Projekt bringt einen erkennbaren Kunst- und Kulturbezug mit
  • Das Projekt ist rassismuskritisch und diversitätssensibel konzipiert
    (Rassismuskritisch und diversitätssensibel konzipierte Projekte hinterfragen aktiv rassistische Strukturen und Diskriminierung. Sie berücksichtigen die soziale, kulturelle und individuelle Vielfalt der Menschen und fördern Inklusion sowie Chancengleichheit. Dabei reflektieren sie bestehende Ungleichheiten und stoßen soziale und politische Veränderungen an.)

Von den folgenden Kriterien sollte mindestens eins erfüllt sein, damit wir das Projekt fördern können:

  • Begegnungen und Partnerschaften werden ermöglicht und/oder gefördert.
  • Das Projekt berücksichtigt Mehrfachdiskriminierungen (intersektionale Perspektiven) und integriert diese in Planung und Umsetzung.
  • Lokale Netzwerke werden aufgebaut oder vertieft, z. B. mit anderen Initiativen, Kultureinrichtungen oder Religionsgemeinden.
  • Personen mit Migrations-, Flucht-, Rassismuserfahrung und/oder Menschen, die Mehrfachdiskriminierungen erfahren, werden am Projekt gleichberechtigt beteiligt
  • Teilnehmende lernen miteinander und voneinander.
  • (Post-)migrantische Expertise wird in das Projekt eingebunden.
  • Erinnerungspolitische Arbeit wird gefördert, insbesondere Projekte, die die Perspektiven marginalisierter und oft unsichtbar gemachter Communities sichtbar machen.
  • Anerkennung und Wertschätzung von vielfältigen Kulturen und Künsten, sowohl zeitgenössisch als auch folkloristisch.


Welche Kosten können beantragt werden?

Folgende Kosten können im Förderprogramm beantragt werden:

  • Gagen und Honorare für Künstler*innen und Techniker*innen gemäß den Empfehlungen der Verbände (siehe Anlage);
  • Personalkosten;
  • Honorarkosten (z. B. Referent*innen, Moderation, …) mit 72 €/h;
  • Ehrenamtspauschalen für Teilnehmende;
  • Raummieten;
  • Technikmiete (z. B. Veranstaltungstechnik bei Veranstaltungen, …);
  • Kosten für Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Werbung, Druckkosten, …);
  • Kosten für Bühnenbild, Requisiten, Kostüme und Maske für Bühnenperformances;
  • Reise- und Transportkosten im Großraum Stuttgart (z. B. Fahrtkosten).

Folgende Kosten können nicht beantragt werden:

  • Honorare für Personen aus dem Ausland;
  • Reisekosten aus dem Ausland und Fahrtkosten mit einem Taxi;
  • Verpflegungskosten;
  • Geschenke und Dekoration;
  • Sachgegenstände zur dauerhaften Überlassung, z. B. Laptop, Drucker, Kamera, Büromaterial.